HILFE FÜR FAMILIEN
Immer wieder bin ich in meiner Arbeit mit der Problematik von sozial gestaffelten Beiträgen und den Berechnungsgrundlagen des Landes Salzburg konfrontiert. Klingt abstrakt. Nun, ein alltägliches praktisches Beispiel eignet sich gut zur Illustration:
Ein junges Paar, freut sich über einen relativ guten Verdienst des Mannes, baut ein Haus auf dem Land und bekommt drei Kinder. Plötzlich erleidet der Mann eine Gehirnblutung und fällt ins Koma. Die Frau, die selbst erst vor wenigen Wochen eine Operation über sich ergehen lassen musste und sich eigentlich noch schonen sollte wird von FreundInnen und Verwandten so weit wie möglich unterstützt. Diese Form der Unterstützung deckt allerdings nur das allernötigste ab. Um einem Zusammenbruch zu entgehen wendet sich die Frau an die Familienhilfe. Für uns ist die Situation klar. Die Frau benötigt dringend professionelle Unterstützung. Für die Berechnung der Eigenleistung wird das gesamte Einkommen herangezogen, die Ausgaben richten sich zum überwiegenden Teil nach Pauschalbeträgen, die in diesem Fall zum Beispiel nicht einmal die Hälfte der Kreditleistung berücksichtigen, da einer fünfköpfigen Familie am Land eher geringe Wohnkosten zugestanden werden. Für die Familie ergibt sich eine Eigenleistung von rund 25€ in der Stunde bis zu einer maximalen Eigenleistung von rund 1000€ im Monat. Zugegeben die Familie nagt normalerweise nicht am Hungertuch, aber es bleibt ein schaler Nachgeschmack. Die Familie wird sich die Hilfe soweit wie unbedingt notwendig iregenwie leisten. Sie wird als Bittstellerin auftreten, sich an die Gemeinde und an die Pfarre wenden. Sie wird “betteln” gehen. In einer Situation, in der sie psychisch und physich äußerst gefordert und auf sich alleine gestellt ist. In einer Situation, in der sie nicht weiß, was die nächsten Tage bringen werden, wie weit und wann ihr Mann genesen wird. In einer Situation in der das Einkommen bereits reduziert ist (Krankengeld), während die Verpflichtungen großteils weiterlaufen. Was ist Luxus? Ab wann ist jemand “reich”?. Wie kann soziale Staffelung geschehen, die zugleich soziale Härten ausschließt. Das derzeitige Berechnungsmodell fördert die unangemeldete, unprofessionelle Arbeit im rechtlichen Dunkelgraubereich. Die Versuchung auf “Babysitting und Putzhilfen” um 10€ in der Stunde zurückzugreifen ist hier natürlich sehr hoch. Illegale Betreuung gibt es nicht nur in der 24-Stunden-Betreuung…. Wer Familienpolitik ernst nimmt, sollte sich auch über den Graubereich “Kinderbetreuung und Haushalt” Gedanken machen.
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